Aufgaben des Winterdienstes

Hätten Sie es gewusst?

Aufgabe eines Winterdienstes ist es, auf allen Verkehrswegen die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und zu gewährleisten, auch bei schlechtem Wetter. Diese besteht durch eine Räum- und Streupflicht, die Teil der Verkehrssicherungspflicht ist.
Was bedeutet, dass alle im Vertrag festgelegten Gehwege, Straßen und Plätze, frei von Schnee zu halten sind und eine, durch Eisglätte auslöste Unfallgefahr, möglichst gering zu halten ist.

Hierfür stehen dem Auftraggeber zwei Arten der Räumung zur Auswahl:

1.   Die komplette Beseitigung des Schnees, der sogenannten  Schwarzräumung.
Hierbei wird die Straße fast vollständig von Schnee und Eis geräumt. Da diese Art
der Räumung sehr zeit- und kostenintensiv ist, wendet man gerade in schneereichen
Gebieten
2.   die Weißräumung an. Hierbei wird der Neuschnee zur Seite geschoben, die unter dem
Neuschnee befindliche Schneedecke festgefahren und auf diese, durch das Auftragen von
Streugut, die Rutschgefahr verringert.

Bezüglich der öffentlichen Wege kommt es hinsichtlich des Umfanges der Streupflicht, vorrangig auf die Vorschriften der Gemeinden an.
Hier richten sich die Sicherungsmaßnahmen nach der gefahrlosen Benutzung der öffentlichen Wege.
Auch in Bezug auf die Zeiten für die Streupflicht, geben die einzelnen Gemeindesatzungen Auskunft.

Normalerweise sehen diese, eine Streupflicht werktags in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr vor. Wobei z.B. reger Publikumsverkehr bei Gaststätten oder während Veranstaltungen, ein Streuen auch außerhalb der vorgegebenen Kernzeit erforderlich macht.

Sollte an, vertraglich bezeichneten Orten, zu einer bestimmten Uhrzeit Schneefegen und Streuen vorgeschrieben sein, sind diese Zeiten für den Winterdienst-Verantwortlichen unbedingt einzuhalten.

Überzeugt? Blicken Sie entspannt dem nächsten Winter entgegen und betrauen Sie Winterdienst-Kaufbeuren mit den Aufgaben Ihres Winterdienstes gemäß der gesetzliche Regelung bei der Beseitigung von Schnee und Eis, in den jeweiligen Gemeindesatzungen.